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VG Bayreuth, 28.08.2020 - B 4 S 20.276 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ...
- VG Regensburg, 10.11.2020 - RN 4 K 20.277
Unkenntnis von der Einordnung als verbotene Waffe (hier: sog. Affenfaust)
Der Kläger hat am 19.2.2020 Klage gegen den Bescheid vom 23.1.2020 erhoben und um Prozesskostenhilfe sowie um einstweiligen Rechtsschutz (RN 4 S 20.276) nachgesucht.Die Akte des Verfahrens RN 4 S 20.276 wurde beigezogen.